Vorbereitung auf die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

Lernhilfe zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie

Inhalt

Hintergrund

Zulassung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetz ist gemäß § 1 Abs.2 HPG „jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“. Diese dürfen nur von Personen behandelt werden, die als Arzt/Ärztin oder Heilpraktiker/in zugelassen sind.

Von der Ausübung der Heilkunde abzugrenzen sind psychologisch beratende Tätigkeiten, wie z.B. die Klärung und Aufarbeitung sozialer Konflikte (Erziehungsberatung, Familien-und Paarberatung). Eine Praxiseröffnung als Psychologische/r Berater/in ist zur Zeit ohne behördliche Zulassung möglich.

Die Ausübung von Psychotherapie ist dagegen grundsätzlich heilkundliche Tätigkeit und damit an eine Heilpraktiker-Zulassung, bzw. an eine ärztliche Approbation oder eine Ausbildung als psychologische/r Psychotherapeut/in gebunden.

Die Heilpraktiker-Prüfung (Psychotherapie) beim Gesundheitsamt

Derzeit besteht in allen Bundesländern die Möglichkeit, eine eingeschränkte Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz für den Bereich der Psychotherapie zu erwerben.

Für die Überprüfung, die von dem zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt wird, gibt es in den verschiedenen Bundesländern keine einheitlichen Standards. Je nach Bundesland gibt es z.B. eine schriftliche oder mündliche Überprüfung.

Grundsätzlich soll sich die Überprüfung auf folgende Bereiche beziehen:

  • Nachweis ausreichender Kenntnisse über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit im psychotherapeutischen Bereich
  • Diagnostische Fähigkeiten und Kenntnis der psychiatrischen Krankheitsbilder
  • Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln

Das zuständige Gesundheitsamt gibt konkrete Auskunft über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und Prüfungstermine.

Zielgruppe

Existenzanalytiker/innen und Logotherapeuten/innen sowie Interessierte aus psychosozialen, medizinisch/pflegerischen und beratenden Berufen, die sich auf die amtsärztliche Psychotherapieüberprüfung (HPG) vorbereiten wollen, und die damit eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zu beruflichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beantragen wollen.

Die Zugangsvoraussetzungen zur amtsärztlichen Psychotherapieprüfung sind je nach Bundesland verschieden geregelt. In einigen Bundesländern benötigt man ein Psychologiestudium oder ein Studium in einem der Psychologie nahestehenden geisteswissenschaftlichen Fach, bzw. eine langjährige Erfahrung in einem psychosozialen Beruf. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Gesundheitsamt nach den formellen Prüfungsvoraussetzungen.

Lernziele

Der Intensivkurs dient der Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung und will zum Lernen anleiten, um sich ausreichende Kenntnisse anzueignen über die „Abgrenzung, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen Behandlungen … ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild zu erwerben, sowie die Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.“ (BverwG, 21.01.1993)

In 7 Lernabschnitten sollen die Themenschwerpunkte Anamnese, Psychopathologie, Diagnostik bzw. Differenzialdiagnostik psychiatrischer Erkrankungen, Klassifizierung von Störungen (ICD 10), Psychopharmakologie, Krisenintervention, psychotherapeutische Verfahren sowie Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen und Grenzen der Tätigkeit erarbeitet werden.

Der Intensivkurs dient sowohl der übersichtlichen Darstellung des Grundlagenwissens wie auch der Themenbereiche, die der/die Teilnehmer/in für die Überprüfung vertiefen sollte.

Lernprogramm

Der Intensivkurs umfaßt 7 Kurstage mit insgesamt 50 Unterrichtsstunden. Alle Themen müssen zu Hause erarbeitet und vertieft werden, so daß die Lerninhalte innerhalb von 7 Monaten bei täglichem Lernen und Wiederholen bewältigt werden können.

1. Kurseinheit

  • Persönlicher Werdegang und eigene Standortbestimmung
  • Logotherapie als sinnzentrierte Beratungs-und Behandlungsform
  • Existenzanalyse als eine spezifische Richtung der Psychotherapie
  • Charakterisierung psychotherapeutischer Ansätze und Verfahren in Theorie und Anwendungsformen: (Tiefenpsychologie (Psychoanalyse), Humanistische Psychologie (Klientenzentrierte Psychotherapie), Verhaltenstherapeutische Verfahren (Klassische/kognitive Verhaltenstherapie), Körperorientierte Psychotherapie, Soziotherapie)
  • Der rechtliche Rahmen des therapeutischen Arbeitsfeldes nach dem Heilpraktikergesetz
  • Psychiatrische Rechtskunde

2. Kurseinheit

  • Psychiatrische Befunderhebung, Anamnese/Exploration
  • Das triadische System als Orientierungsschema der Psychiatrie (ICD-10)
  • Psychische Elementarfunktionen und deren Störungen
  • Psychopathologie: Symptom- und Syndromatologie
  • Indikationen der Psychotherapie

3. Kurseinheit

  • Körperlich begründbare (organisch, symptomatische) Psychosen
  • Reversible und irreversible organische Psychosyndrome
  • Akute (reversible) Formen (Durchgangssyndrome, Verwirrtheit, Bewußtseinstrübung, Delir)
  • Chronische (irreversible) Formen (pseudoneurasthenisches Syndrom, organische Wesensveränderung, gefäßbedingte Hirnstörungen z.B. vaskuläre Demenz u.a.)
  • Degenerative Hirnprozesse (Demenz vom Alzheimer – Typ u.a.)
  • Endogene Psychosen
  • Affektive Psychosen (manisch-depressive Erkrankungen)
  • Psychosen des schizoaffektiven Zwischenbereichs
  • Schizophrenien

4. Kurseinheit

Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen:

  • Phobische Störungen
  • Panikstörung
  • Generalisierte Angststörung
  • Zwangsstörungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Dissoziative Störungen
  • Somatoforme Störungen

5. Kurseinheit

Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren:

  • Essstörungen
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Nichtorganische sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Entwicklungsstörungen
  • Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Sucht)

6. Kurseinheit

  • Suizidalität und Krisenintervention
  • Psychotherapie alter Menschen
  • Biologische Grundlagen psychischer Prozesse (Neurophysiologie)
  • Psychopharmakologische Grundlagen
  • Grenzen der Psychotherapie
  • Ethische Aspekte der Psychotherapie
  • Klärung und Aufarbeitung noch bestehender Wissenslücken
  • Wiederholung wichtiger Lernschwerpunkte

7. Kurseinheit

  • Falldarstellungen
  • Repetitorium
  • Schriftlicher und mündlicher Prüfungstest zur eigenen Wissenskontrolle
  • Vorbereitung auf die Prüfungssituation
  • Sonstiges

Organisatorisches

Kursleitung
Helmut Dorra mit Dozenten

Lernmaterial
Eine thesenartige Zusammenfassung der Lerninhalte, ausführliche Literaturhinweise, sowie eine Liste der üblichen amtsärztlichen Prüfungsfragen wird jedem/r Teilnehmer/in im Verlauf der Kurseinheiten zur Verfügung gestellt.

Termine
Auf Nachfrage

Kursgebühr
Der Intensivkurs umfaßt 6 Einheiten à 8 Seminarstunden und 1 Abschlusseinheit à 8 Seminarstunden und kostet insgesamt € 800.- + MwSt. inkl. Kursunterlagen.

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